Informationen zur Haus- und Geburtshausgeburt

Fassung vom 26.11.2015

Einführung

Die Geburt in einem Geburtshaus oder zu Hause stellt eine Alternative zur Klinikgeburt dar. Frauen, bei denen nach einer komplikationslosen Schwangerschaft eine ebenfalls unkomplizierte Geburt zu erwarten ist, können so im individuellen, familiären und privaten Ambiente des Geburtshauses oder zu Hause ihr Kind zur Welt bringen und dürfen trotzdem ein hohes Maß an Sicherheit für Mutter und Kind in Anspruch nehmen.

Hier wurde ein sehr bewusst durchdachtes Konzept der Betreuung von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett erarbeitet und täglich gelebt. Ich möchte Frauen helfen, sich frei von äußeren Zwängen auf das wunderbare Ereignis der Geburt des Kindes vorzubereiten. Ich will dazu ermuntern, auf die eigenen Instinkte zu vertrauen und die Schwangerschaft wie auch die Geburt selbst als natürliches, schönes und Glück bringendes Erlebnis zu empfinden.

Bei der inhaltlichen und räumlichen Gestaltung des Geburtshauses bin ich bemüht, alle Dinge konsequent zu vermeiden, die für die Frauen, deren Partner und selbstverständlich auch für das neugeborene Kind mit Unsicherheit, Fremdheit und Angst verbunden sind. Die Geburtshilfe orientiert sich am natürlichen Verständnis von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der modernen Medizin sowie naturheilkundlicher Lehren. Ich hoffe auf diese Weise, dass die schwierige Balance zwischen natürlicher Geburt und hohem Sicherheitsstandard für Mutter und Kind auf eine für Sie angenehme Weise zu bewältigen.

Die Geburt wird von mir begleitet. Ich verstehe mich als Gast Ihrer Geburt, die Ihnen mit meiner Erfahrung und fachlichen Wissen in diesen wichtigen und aufregenden Stunden zur Seite steht.

Bei der Geburt selbst arbeite ich nach dem Konzept der so genannten „hebammengeleiteten Geburtshilfe“. Das bedeutet, dass die gesamte Kompetenz und Verantwortung für die Begleitung Ihrer Geburt ausschließlich in der Hand einer Hebamme liegt. Nur im Falle einer Komplikation nehme ich ärztliche Hilfe in Anspruch und werde Maßnahmen einleiten, eine pathologisch verlaufende Geburt in die Klinik zu verlegen, da wir dort optimale Bedingungen für die Notversorgung von Mutter und Kind vorfinden. Nur wenn die Verlegung ins Krankenhaus mit zusätzlichen Risiken verbunden wäre, fordere ich ärztliche Notfallhilfe im Geburtshaus an.

Ich bin davon überzeugt, dass für eine wirklich beglückende Geburt in erster Linie Vertrauen und Vertrautheit wichtig sind: Vertrauen zwischen der Schwangeren und ihrer Hebamme, Vertrautheit mit den Räumen und mit den Methoden des Geburtshauses, Vertrauen in das eigene Gebären-Können, Vertrautheit auch mit den Schwächen und Ängsten der an der Geburt beteiligten Menschen. Deshalb ist es für mich wichtig zu betonen, dass in jeder Phase der Geburt – also sowohl vor der Aufnahme in das Geburtshaus als auch während oder nach der Geburt – eine Veränderung Ihrer Vorstellungen hinsichtlich des Geburtsortes Ihres Kindes möglich ist. Sie können also jederzeit in die Klinik wechseln, wenn Sie ein ungutes Gefühl überkommen sollte. Sie müssen dies weder vor mir begründen noch rechtfertigen – ich werde diesen Schritt selbstverständlich akzeptieren und unterstützen.

Natürlich muss auch ich mir das Recht vorbehalten, Ihnen die Klinikgeburt anzuraten, wenn ich Gefahren für Sie oder Ihr Kind erkennen sollte. Ich glaube, dass bei einem vertrauensvollen und offenen Austausch zwischen uns dies keinerlei Probleme bereiten wird. Und natürlich hoffe ich, dass dies die seltene Ausnahme bleiben wird und dass in den meisten Fällen Mutter, Vater und Kind glücklich und gesund die Geburt im Geburtshaus oder auch zu Hause erleben können.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Haus- oder Geburtshaus erfüllt sein?

1. Es muss eine unkomplizierte Schwangerschaft vorliegen, die einen ebenfalls komplikationslosen Geburtsverlauf erwarten lässt. Sie sollten mit dem Frauenarzt, der Ihre Schwangerschaft betreut, Ihr Vorhaben einer Haus- /Geburtshausgeburt besprechen und seine Meinung dazu hören.

2. Sie sollten einen geburtsvorbereitenden Kurs im Geburtshaus besucht haben. Ich möchte nicht falsch verstanden werden: Gute Kurse werden natürlich ebenso auch von anderen Hebammen angeboten. In den Kursen im Geburtshaus werden Sie jedoch ganz gezielt auf mein Verständnis der Geburt und auf die besonderen Aspekte der Haus-/Geburtshausgeburt vorbereitet. Außerdem lernen wir uns kennen, Sie werden mit der Umgebung, in der Ihr Kind zur Welt kommen soll, vertraut. Deshalb wünschen wir uns, dass wir die Zeit der Geburtsvorbereitung gemeinsam verbringen.

3. In einem ausführlichen Vorgespräch möchte ich mit Ihnen alle Fragen der Haus-/ Geburtshausgeburt eingehend besprechen. Als Zeitpunkt dieses Gesprächs empfehle ich die frühe Schwangerschaft. Außerdem bitte ich Sie Vorsorgetermine im Geburtshaus in Anspruch zu nehmen. Diese Termine sind Grundlage für eine beziehungsorientierte Geburtshilfe, zudem wird das genaue Schwangerschaftsalter eingeschätzt und verschiedene Fragen der Risikobeurteilung Ihrer Geburt besprochen werden.

4. Wünschenswert ist, dass Ihr Partner oder eine andere Vertrauensperson Ihnen bei der Geburt Ihres Kindes zur Seite steht. Dies ist keine zwingende Voraussetzung für die Geburt, wird aber von mir als eine wertvolle Bereicherung des Erlebens der Geburt angesehen. Bei aller Freude über diesen Beistand möchte ich diese Begleitperson jedoch darauf aufmerksam machen, dass die Geburt Ihres Kindes ein sehr intimes Geschehen zwischen Ihnen, Ihrem Kind und mir ist.

In folgenden Situationen empfehlen wir, dass Sie zur Geburt Ihres Kindes eine Klinik aufsuchen:

bei Mehrlingsschwangerschaften,

bei Beckenendlage des Kindes,

bei einer Frühgeburt – also vor Vollendung der 37.Schwangerschaftswoche,

bei deutlichen Anzeichen eines Bluthochdrucks oder massiver Eiweißausscheidung im

Urin oder bei anderen schweren Schwangerschaftserkrankungen.

Wann sollten Sie das Geburtshaus aufsuchen?

Mit Beginn des wahrscheinlichen Geburtszeitraumes wünsche ich einen engeren Kontakt mit Ihnen, damit wir uns gemeinsam auf die bevorstehende Geburt einrichten und wichtige geburtshilfliche Fragen wie z.B. die Plazentafunktion im Auge behalten können. Das bedeutet, dass wir uns zunächst in dieser Zeit regelmäßig im Geburtshaus verabreden, um nach Ihnen und Ihrem Kind zu sehen und das weitere Vorgehen abzusprechen.

Die meisten Frauenärzte sind mit diesem Modus einverstanden, weil sie verstehen, dass in der außerklinischen Geburtshilfe ein besonders enger Kontakt zwischen uns notwendig ist, denn im Unterschied zur Klinik halte ich mich Tag und Nacht für die Geburt Ihres Kindes bereit und muss meinen Tagesplan nach Ihrem Geburtsbefund richten. Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihr Frauenarzt eine andere Vorgehensweise wünscht, bitten ich mit mir eine Lösung zu erarbeiten.

Der richtige Zeitpunkt, mich anlässlich des Geburtsbeginns zu rufen, ist leider oft sehr schwer herauszufinden. Deshalb gilt der Grundsatz: Im Zweifelsfall lieber mich einmal zu früh aus dem Bett klingeln, als voller Angst und Unsicherheit zu Hause den eigenen Körper zu beobachten.

In den folgenden Situationen sollten Sie jedoch in jedem Falle sofort kommen bzw. Rücksprache mit mir nehmen:

bei regelmäßigen und kräftigen Wehen,

beim Verdacht auf Fruchtwasserabgang,

bei einer deutlichen Blutung oder anderen unklaren Erscheinungen,

bei Fieber, starken Kopfschmerzen, Oberbauchschmerzen oder Erbrechen,

in allen anderen Situationen, die Ihnen Angst oder Sorgen bereiten

Wenn Sie glauben, dass die Geburt begonnen hat, rufen Sie mich an. Nachts sollte der Anruf möglichst erst dann erfolgen, wenn Sie sich auf den Weg in das Geburtshaus machen wollen oder wenn Sie unsicher sind. Eine „orientierende Vorinformation“ am Abend für die Nacht ist sinnvoll. Am Tag bin ich frühest möglich für eine Vorinformation dankbar, um den Tagesplan rechtzeitig umorganisieren zu können.

Ab der 36. SSW. erhalten Sie die mobile Rufnummer. Rufen Sie bitte immer erst auf Festnetz an, bitte sprechen Sie immer eine kurze Information auf den Anrufbeantworter – manchmal befinde ich mich nur kurzzeitig nicht in Reichweite und rufen dann auf die Mobilnummer an.

Welche medizinischen Maßnahmen erwarten mich oder mein Kind während der Geburt?

Prinzipiell besteht im Geburtshaus der Grundsatz, dass ich nach Möglichkeit jeden Eingriff in den naturgegebenen Geburtsverlauf vermeide. Sollte es jedoch nach sorgfältiger Risiko-Nutzen-Abwägung dennoch sinnvoll sein, in irgendeiner Weise in die Geburt einzugreifen, werde ich jede Maßnahme vorher mit Ihnen besprechen. Das bedeutet: ich erkläre Ihnen den Grund für das beabsichtigte Eingreifen, ich sage Ihnen, was ich vorhabe und welche Wirkungen ich mir davon erhoffe, mit welchen Nachteilen Sie rechnen müssen und welche Alternativen es gibt. Sie können sich vorstellen, dass die Frauen in der oft angespannten Situation der Geburt u.U. von derartigen Erörterungen überfordert sind. Deshalb möchte ich häufige Situationen bereits vor der Geburt mit Ihnen besprechen und das beabsichtigte Verhalten klären. Sollten Sie in den angesprochen Situationen ein anderes Vorgehen wünschen, werden ich dies in der Dokumentation des Vorgesprächs entsprechend vermerken.

Überwachung des Kindes

Ich empfehle Ihnen, dass wir während der Geburt von Zeit zu Zeit die Herztöne des Kindes mit einer Ultraschalltechnik, dem so genannten Doptone, aufzeichnen. Dies erlaubt einen relativ zuverlässigen Rückschluss auf das Wohlbefinden Ihres Kindes. Viele Frauen wünschen, dass diese Überwachung über weite Strecken der Geburt erfolgt, andere lehnen die Technik ganz ab. Bitte besprechen Sie mit mir im Vorgespräch, welchen Umfang der Überwachung Sie sich vorstellen. Sollte es unter der Geburt einen Anlass geben, von dieser Absprache abzuweichen, werde ich mein Verhalten selbstverständlich jederzeit den Erfordernissen der Situation anpassen.

Bei unkomplizierten Geburten höre ich die kindlichen Herztöne in der Regel bei der Aufnahme zur Geburt und dann stündlich ab. Während der Durchtrittsperiode halte ich eine kurzzeitige Ableitung nach der Wehe für etwa 1 Minute für sinnvoll.

In der medizinischen Fachwelt gehen die Auffassungen über den Wert der Herzton- Überwachung weit auseinander. So gibt es Leitlinien, die eine kontinuierliche Ableitung der kindlichen Herztöne über weite Strecken der Geburt vorschreiben, obwohl sie gleichzeitig die Grenzen der Technik benennen. Ich glaube, dass der von mir vorgeschlagene Umfang ausreichend sicher und zugleich nicht unnötig belastend ist.

Wehenmittel

Ich bin sehr zurückhaltend bei der Beeinflussung der Wehentätigkeit. Ich glaube, dass jede Geburt ihren ganz eigenen Rhythmus beansprucht, zu dem auch Wehenpausen gehören können. Bei einer Wehenschwäche suche ich nach Gründen für die Blockade des Geburtsfortschritts und versuche, sie zu beseitigen.

Schmerzmittel

Wenn die Frau entspannt und ruhig ist, sind Schmerzmittel glücklicherweise kaum notwendig. Deswegen traue ich dem warmen Bad im Kerzenschein und der entspannenden Musik oft mehr schmerzstillende Potenz zu als verschiedenen Medikamenten. Ich habe gute Erfahrungen mit der Anwendung naturheilkundlicher Mittel, mit denen ich die meisten Probleme sehr sanft beheben kann. Selbstverständlich lasse ich Sie nicht allein, wenn die Schmerzen so stark sein sollten, dass sie den Fortgang Ihrer Geburt behindern.

Ich habe in dieser Situation einige schmerzstillende Methoden zur Verfügung: homöopathische und pflanzliche Präparate ebenso Akupunktur. Eine so genannte „Periduralanaesthesie“ (PDA) ist nicht möglich.

Flexüle“ und Infusion

Nur im Notfall werde ich Ihnen einen Flexüle legen

wenn im Notfall Ihrem Körper ein schnell wirksames Medikament zugeführt werden muss,

wenn sich nach der Geburt die Gebärmutter nicht ausreichend zusammenzieht und dadurch ein

größerer Blutverlust droht.

Kontraktionsmittel nach der Geburt

Viele Geburtshelfer befürworten eine prinzipielle Verabreichung von Medikamenten, die Nachblutungen durch unzureichende Kontraktion der Gebärmutter nach der Geburt verhindern sollen. Der Nutzen dieser prophylaktischen Maßnahme wird gegenwärtig sehr kritisch diskutiert, denn offensichtlich liegen die tatsächlichen Ursachen der Nachblutungsgefahr in einer unsachgemäßen Behandlung der Gebärmutter während und nach der Geburt.

Ich empfehle Ihnen deshalb die Anwendung solcher Arzneimittel nur, wenn tatsächlich eine Nachblutungsgefahr besteht oder ich den Eindruck haben, dass sich Ihre Gebärmutter nicht ausreichend kontrahiert. Ansonsten nutze ich bevorzugt das „natürliche“ Wehenmittel Ihres Körpers, das beim Stillen produziert wird, oder völlig nebenwirkungsfreie naturheilkundliche Methoden, um die Kontraktion der Gebärmutter zu unterstützen. Bitte teilen Sie mir im Vorgespräch mit, wenn Sie dennoch die pauschale prophylaktische Gabe der Kontraktionsmittel wünschen, oder Sie zu starken Nachblutungen neigen.

Umgang mit dem Neugeborenen

Ich weiss, dass es in der für das Kind aufregenden Phase der Geburt entscheidend wichtig ist, dass sich das Neugeborene möglichst schnell wieder beruhigt und keine Angst hat. Dies wird am ehesten an Ihrer Brust – nahe dem vertrauten Herzschlag der Mutter – der Fall sein. Dieser innige Kontakt zwischen Mutter und Kind ist eine Sternstunde Ihres Lebens. Ich will dabei möglichst wenig stören und Sie ganz in Ihrem Glück belassen. Das bedeutet,

dass ich das Kind – sofern nichts anderes dagegen spricht – meist erst nach der Geburt der Plazenta,später oder gar nicht abnabel.

dass ich das Kind nur in extremen Ausnahmefällen und auch dann möglichst nur kurzzeitig von Ihnen wegnehme, wenn sich dies für eine effiziente Notversorgung des Kindes nicht umgehen lässt. Generell versuche ich, auch im Falle einer Komplikation mit dem Kind bei Ihnen zu bleiben. Ich glaube, dass das Kind in der Not die Sauerstoff spendende Ressource seiner Plazenta und den tröstenden Zuspruch seiner Eltern braucht. Das wichtigste Mitglied des Reanimationsteams sind nach meiner Überzeugung SIE!

dass ich mit allen Dingen, die Ihr Kind beunruhigen könnten (z.B. messen, wiegen, baden) möglichst so lange warte, bis es sich von der spannenden Reise erholt hat. Auch Sie können dazu beitragen, in dem Sie das Kind möglichst wenig – z.B. durch Blitzlicht – stören und beunruhigen.

Augenprophylaxe

In manchen Einrichtungen wird noch immer eine aus dem letzten Jahrhundert stammende „Schutzmaßnahme“ durchgeführt, mit der man eine Schmierinfektion des kindlichen Auges bei der Passage einer mit bestimmten Erregern besiedelten Scheide zu verhindern hofft. Es handelt sich dabei um eine Geschlechtskrankheit, die Gonorrhoe (Tripper), deren Erreger im Auge des Kindes schwere Infektionen auslösen können. Durch Einträufeln einer Silbernitratlösung würden solche Bakterien abgetötet.

Die medizinische Fachwelt ist derzeit uneins über den tatsächlichen Wert dieser Maßnahme, die ihrerseits beim Neugeborenen eine flüchtige Bindehautreizung auslösen kann und abgesehen davon im Auge einen brennenden Schmerz verursacht. Ich schließe mich ausdrücklich den Kritikern dieser Methode an, denn die Gonorrhoe ist heute sehr selten und wird in aller Regel vom erkrankten Paar mit ihren heftigen Beschwerden bemerkt.

Alle anderen Keime sind (mit Ausnahme der nach Mutterschaftsrichtlinie bereits bei Ihnen getesteten Chlamydien, gegen die diese Prophylaxe sowieso ineffektiv ist) für das kindliche Auge unschädlich. Im Zweifelsfall können Sie Ihren Frauenarzt bitten, ob er diese Frage durch einen Abstrich klärt.

Vitamin-K-Prophylaxe

Durch die Gabe dieses Vitamins sollen Hirnblutungen beim Frühgeborenen vermieden werden. Aus dieser gut belegten Tatsache leiten viele Einrichtungen einen generellen Nutzen einer prophylaktischen Vitamin-K-Gabe auch bei regelrechten Geburtsverläufen ab, obwohl es hierfür keine so gut gesicherte Datenlage gibt. Die gynäkologischen Fachorganisationen empfehlen jedenfalls eine generelle Vitamin-K-Prophylaxe. Bei Vorliegen von Risiken (wie z.B. Lebererkrankungen oder Dauereinnahme von Medikamenten) rate auch ich zur Prophylaxe. Bei gesunden Schwangeren bin ich dagegen mit einer Empfehlung zurückhaltender.

Das Präparat wird als Tropfen in den Mund des Kindes verabreicht. Es gibt hierzu verschiedene Dosierungsvorschläge, zu denen ich Sie gern berate. Nachteile dieser Art der Anwendung sind mir nicht bekannt. Sollten Sie unsicher sein, empfehlen ich Ihnen, Ihren Kinderarzt um Rat zu fragen. Die Gabe des Vitamins ist hier gleich nach der Geburt möglich, wenn Sie dies wünschen.

Magensondierung

Seitens der Kinderchirurgie wird den Geburtshelfern empfohlen, nach der Geburt die Speiseröhre des Kindes mit einem kleinen Absauger zu sondieren. Mit dieser nicht unumstrittenen Maßnahme möchte man sichergehen, dass die Speiseröhre durchgängig ist. Die Verlegung der Speiseröhre ist eine seltene Fehlbildung, die rechtzeitig erkannt und chirurgisch versorgt keine Folgen für das Kind haben wird.

Ich bin skeptisch, ob angesichts der sehr geringen Wahrscheinlichkeit und der meist doch sehr deutlichen äußeren Anzeichen dieser Fehlbildung dieser für Ihr Kind doch recht belastende und in jedem Fall beunruhigende Eingriff ohne das Vorliegen verdächtiger Symptome gerechtfertigt ist. Sofern Sie es nicht ausdrücklich wünschen, würde ich deshalb bei einem völlig unauffälligen Kind gern auf diese Maßnahme verzichten.

Nabelschnur-Arterien-pH-Wert (NApH) und Mikroblut-Untersuchung (MBU)

In den Geburtskliniken entnehmen die Hebammen nach Abnabelung des Kindes der noch in der Scheide liegenden Nabelschnur eine kleine Blutprobe und bestimmen den Säuregehalt des kindlichen Blutes zum Zeitpunkt der Geburt. Mit diesem Wert kann man im Falle einer schweren Sauerstoff-Unterversorgung des Kindes Rückschlüsse auf deren Zeitpunkt und Dauer ziehen. Für das aktuelle Verhalten bei der Erstversorgung eines in schlechtem Zustand geborenen Kindes hat dieser Wert keine Bedeutung. Hier wird anhand der konkreten Symptomatik und unabhängig vom NApH-Wert dem Kind geholfen.

Somit hat dieser Wert keinerlei unmittelbare Konsequenzen für die Behandlung Ihres Kindes, sondern dient lediglich der juristischen Dokumentation wesentlicher Geburtsparameter. Meine Handlungen richten ich immer nach dem tatsächlichen Zustand Ihres Kindes, den ich nach dem allgemein anerkannten Bewertungsschema „APGAR-Score“ einschätze und dokumentiere.

Die Bestimmung des Nabelschnur-pH-Wertes kann im Geburtshaus und zu Hause nicht erfolgen und ist für die möglichen Erstmaßnahmen auch unnötig. Die im Notfall hinzugezogenen Intensivmediziner können für ihre speziellen Behandlungsoptionen den dann aktuellen pH- Wert zu gegebener Zeit selbst bestimmen.

Eine ähnliche Methode wird in vielen Kliniken bereits während der Geburt angewandt, wenn die kindlichen Herztöne einen Notzustand erwarten lassen. Aus der Bestimmung des pH- Wertes im Blut des kindlichen Kopfes glauben die Geburtsmediziner, die richtige Strategie für die weitere Geburt ableiten zu können. Hierzu wird das in der Tiefe der Scheide sichtbare Köpfchen punktiert.

Auch diese so genannte Mikroblut-Untersuchung (MBU) ist im Geburtshaus und zu Hause nicht möglich und auch nicht nötig, weil ich bei jedem Verdacht auf einen kindlichen Notzustand sowieso die Verlegung in die Klinik anstrebe.

B-Streptokokken

B-Streptokokken sind Bakterien, die bei sehr vielen Menschen meist symptomlos den Darm besiedeln und somit zur Normalbesiedelung des Menschen gehören. Es gibt neuere Forschungen, nach denen solche Bakterien aktiv vom mütterlichen Immunsystem zur Plazenta und damit zum Kind transportiert werden. Dieser physiologisch auftretende Vorgang scheint für die Reifung bestimmter Körperfunktionen des Kindes bedeutsam zu sein. Das kindliche Immunsystem kontrolliert diese komplexen und noch nicht vollständig erforschten Prozesse über Enzyme. In extrem seltenen Fällen kann dem Kind ein solches Enzym fehlen, wodurch B-Streptokokken außer Kontrolle geraten und schwerste kindliche Infektionen hervorrufen können.

Nach dem heutigen Wissensstand gibt es damit keinen Grund, die in der Vergangenheit verbreitete Anschauung, B-Streptokokken seien gefährlich, aufrecht zu erhalten. Insbesondere die nach wie vor in vielen Einrichtungen durchgeführte generelle Antibiotikaprophylaxe unter der Geburt beim Nachweis von B-Streptokokken hält den neuesten Forschungsergebnissen nicht mehr stand. Als Reaktion auf diese aktuellen Entwicklungen haben die Fachgesellschaften ihre diesbezüglichen Leitlinien zurückgezogen.

Insofern ist die frühere Empfehlung, alle Schwangere auf B-Streptokokken zu testen, neu zu überdenken. Ich vertrete die Auffassung, dass eine Testung auf B-Streptokokken durch einen Vulvo-Anal-Abstrich dennoch sinnvoll ist, weil sie für uns in unklaren Situationen eine Entscheidungshilfe bedeuten kann. Allerdings wäre es falsch, aus einem möglichen Nachweis von B-Streptokokken eine generelle Gefährdung des Kindes abzuleiten.

Betreuung im Geburtszeitraum

Es ist definitiv nicht möglich, den „Geburtstermin“ Ihres Kindes vorherzusagen oder gar zu berechnen. Der Zeitpunkt der Geburt wird von vielen biologischen Faktoren beeinflusst. Insofern kann ich nur den wahrscheinlichen Geburtszeitraum eingrenzen, in dem 92% der Kinder geboren werden. Dieser umfasst die Zeit zwischen 37+1 und 42+0 SSW.

Die Betreuung der Schwangeren im Geburtszeitraum ist derzeit Gegenstand einer kontrovers geführten Diskussion in der Fachwelt. Die aktuellen Leitlinien sehen vor, bei 41+0 SSW eine Geburtseinleitung „anzubieten“ und bei 41+3 SSW „zu empfehlen“. Allerdings hat diese Leitlinie nicht unerhebliche methodische Mängel und wird von mehreren geburtshilflichen Fachverbänden heftig kritisiert, weil sie nicht die individuelle kindliche Befindlichkeit berücksichtigt und somit zu nicht notwendigen, das Geburtsrisiko erhöhenden Interventionen führen kann.

Ich schlage eine streng auf Ihre individuellen Bedürfnisse und auf den aktuellen kindlichen Zustand abgestimmte Betreuung im Geburtszeitraum mit je nach Schwangerschaftsdauer wachsender Intensität vor. Als diagnostische Methoden setzen ich die Beobachtung allgemeiner geburtshilflicher Befunde (z.B. Kindsbewegung) und das so genannte CTG ein. Zeitpunkt und Häufigkeit dieser Untersuchungen werde ich individuell mit Ihnen abstimmen.

Homöopathie und Akupunktur

Ich verfüge über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit der Homöopathie und der Akupunktur, die in der Geburtshilfe vielfältige Anwendungsfelder finden. Beide Heilmethoden folgen nicht den in der Schulmedizin üblichen Ursache-Folge- Überlegungen, sondern stellen sehr komplexe Therapiekonzepte dar. Es dürfte für den medizinischen Laien daher nur schwer möglich sein, die Überlegungen der Hebammen für die Wahl und den Einsatz dieser Methoden nachzuvollziehen. Es ist deshalb denkbar, dass ich Ihnen nicht wie sonst üblich jeden ihrer gedanklichen Schritte erklären kann. Sollten Sie gegen dieses Vorgehen oder gegen die Methoden an sich Vorbehalte haben, bitte ich Sie, dies im Vorgespräch mit mir zu besprechen.

Wie sicher ist die Haus- /Geburtshausgeburt?

Trotz einer modernen Ausstattung des Geburtshauses gibt es einige Unterschiede zur Klinikgeburt. Ich bin zwar der Meinung, dass die angstfreie Atmosphäre im Geburtshaus oder zu Hause ein wichtiger Faktor zur Vermeidung von Komplikationen ist, dennoch möchte ich die Möglichkeiten und Grenzen klar aussprechen.

Ich musste etwa 10% aller Frauen während der Geburt in die Klinik verlegen. In aller Regel war dies wegen eines Geburtsstillstandes notwendig. Die Rate wirklicher Notfallsituationen liegt weit darunter.

Auch die Hinzuziehung des kinderärztlichen Notdienstes oder die Verlegung des Neugeborenen war nur bei wenigen Geburten notwendig.

Bei allem berechtigten Optimismus hinsichtlich der Sicherheit von mir geleiteten Geburten habe ich für den Fall einer Komplikation klar festgelegte Handlungsabläufe, die dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand entsprechen und auch in den Kliniken analog gehandhabt werden.

Welche Möglichkeiten habe ich im Falle einer Komplikation?

lückenlose Überwachung des Zustandes Ihres Kindes mit Ultraschalltechnik (CTG).

Maskenbeatmung der Mutter oder des Kindes, Vorlage von Sauerstoff

Naht der meisten Geburtsverletzungen

kurzfristige Verlegung durch den Rettungswagen im Falle einer Komplikation während der

Geburt: Anfahrzeit des RTW ca. 5 Minuten, Fahrzeit bis zur nächsten Geburtsklinik (Klinikum Quedlinburg) 5 Minuten; die „EE-Zeit“ (Zeitraum vom Entschluss zum Kaiserschnitt bis zur Geburt des Kindes) verlängert sich durch die Fahrzeit und die Zeit der Verlegung.

bis zum Eintreffen des Notdienstes fachgerechte Erstversorgung des Kindes durch Notfall- Standards (Herz-Druck-Massage, Maskenbeatmung).

Heranziehung des Rettungsdienstes bei mütterlichen Gefahrenzuständen (Anfahrzeit ca. 5 Minuten).

Was ist nicht möglich?

Ich kann keine operative Geburtsbeendigung, wie z.B. einen Kaiserschnitt, durchführen und muss Sie dazu in die nächstliegende Klinik verlegen. Nicht immer wird jedoch nach einer Verlegung tatsächlich ein Kaiserschnitt notwendig sein.

Ich habe keine Blutkonserven vorrätig

Ich verfüge nur über begrenzte Möglichkeiten der intensivmedizinischen Betreuung für Mutter und Kind und bin im Notfall (z.B. bei notwendiger Intubation des Neugeborenen) auf den kurzfristig erreichbaren Notdienst angewiesen. Bis dahin erfolgt die Versorgung nach den allgemein üblichen Standards.

Für den Fall, dass eine Verlegung in die Klinik notwendig wird, werden Sie in das Klinikum Quedlinburg überwiesen.

Fast immer ist ein Geburtsstillstand die Ursache für den Abbruch. Die Kliniken verfügen über die bei mir nicht mögliche Option der so genannten „Periduralanaesthesie“ (PDA) und des „Wehentropfes“, die in bestimmten geburtshilflichen Situationen hilfreich sein kann. Erfahrungsgemäß gestaltet sich das Zusammenwirken mit den Kliniken sehr kollegial und vertrauensvoll.

Für die Verlegung nutze ich i.d.R. den Privatwagen, selten den Rettungswagen des örtlichen Rettungssystems. Prinzipiell begleite ich die Mutter bis zur Klinik. Da ich keinen Belegvertrag mit der Klinik habe, ist es mir nicht möglich, Ihre Geburt in der Klinik weiter verantwortlich zu begleiten. Häufig ist es mir jedoch möglich bei Ihnen zu bleiben.

Sie finden im Verlegungsfall in den Klinikhebammen motivierte, kompetente und vor allem ortskundige Partnerinnen, was die Nachteile des „Personalwechsels“ eindeutig relativiert.

Meine Art der Geburtshilfe wird in zahlreichen ähnlich konzipierten Hebammenpraxen und Geburtshäusern in Deutschland umgesetzt. Die positiven Erfahrungen mit der ambulanten Geburt rechtfertigen die Anschauung von der Begleitung der Familie durch diese wichtige Zeit. In einigen Ländern Europas zählt die ambulante außerklinische Geburt längst zur Normalität.

In einer großen klinischen Studie der Berliner Charité wurde die Sicherheit von Geburtshausgeburten und Klinikgeburten verglichen. Dabei wurde die These bestätigt, dass unter Einhaltung der üblichen Standards eine Haus-/ Geburtshausgeburt ebenso sicher ist wie die Geburt in der Klinik.

Dennoch möchte ich nicht verschweigen, dass sich einige Ärzte gegen diese Art der Geburtshilfe aussprechen. Sie sind der Meinung, dass Frauen, die außerhalb der Klinik gebären, potentielle Risiken für sich und ihr Kind eingehen.

Betreuungsvertrag

Vor der Geburt schließt die Schwangere einen Betreuungsvertrag ab, in welchem alle Prinzipien und Modalitäten der Geburtsbegleitung abgesprochen und geregelt werden. Grundlage dieser Absprachen bildet der vorliegende Informationstext.

Im Falle der Einbeziehung von Ärzten bzw. der Verlegung in eine Klinik kommen gesonderte Behandlungsverträge mit diesen Leistungserbringern zustande.

Somit kommt durch die Einbeziehung anderer Hebammen und Ärzte in die Geburtsbegleitung keine haftungsrechtliche Gesellschaft zustande. Jede einzelne Hebamme und jeder einbezogene Arzt haftet für die jeweils erbrachten Leistungen eigenständig und hat sich entsprechend zu versichern.

Wie lange darf ich nach der Geburt im Geburtshaus bleiben?

Meine Räume bieten genügend Möglichkeiten, dass Sie und Ihre Familie sich in Ruhe von der Geburt erholen können. Natürlich bitte ich dabei um Verständnis für den laufenden Praxisbetrieb, für eventuelle weitere Geburten und für eigene Konditionsgrenzen. Ich sichere Ihnen zu, dass ich in den ersten Stunden nach der Geburt immer in Ihrer Nähe bin. In der Regel sind Mutter, Kind und Vater nach 4 bis 6 Stunden so fit, dass sie in der Lage sind, das Geburtshaus zu verlassen und in ihre häusliche Umgebung zurückzukehren. Sollten Sie jedoch zu schwach sein, können Sie selbstverständlich länger bleiben. Ich müsste dann jedoch mit Ihrem Partner die Betreuungsaufgaben teilen.

Wer übernimmt die Nachbetreuung?

Ich besuche Sie in den ersten Tagen nach der Geburt täglich. Ich bin in dieser Zeit auch telefonisch für jeden Rat erreichbar. Die Einzelheiten dazu können Sie mit mir individuell vereinbaren.

Es besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse für die Zeit, die Sie sonst in der Klinik verbracht hätten, eine Haushalthilfe zu beantragen. Die meisten Krankenkassen genehmigen diesen Antrag zumindest für die Wochentage dieser 6-Tage-Frist. Sie können das entsprechende Antragsformular bereits vor der Geburt bei der Kasse anfordern. Ich stelle die notwendige Bescheinigung nach der Geburt gern aus.

Die Erstuntersuchung Ihres Kindes (U1) erfolgt durch mich. Für die zweite Untersuchung (U2 nach etwa 5 Tagen) sollten Sie Kontakt mit einem Kinderarzt aufnehmen, der Sie zu Hause besucht. Ich rate Ihnen, bereits vor der Geburt Ihres Kindes die Verbindung mit dem Kinderarzt herzustellen, damit Sie einen Ansprechpartner Ihres Vertrauens auswählen können (Arztsuche z.B. unter http://www.kvs- sachsen-anhalt.de/arztsuche).

Sechs Wochen nach der Geburt sind Sie zum Rückbildungsgymnastikkurs wiederum im Geburtshaus eingeladen. Da dieses Wiedersehen mit den anderen Kursteilnehmerinnen sehr beliebt ist, sollten Sie sich möglichst bald nach der Geburt einen Kursplatz sichern.

Was kostet die Geburtshausgeburt?

Das Honorar für die reine Arbeitsleistung der Hebamme wird nach dem jeweils gültigen Honorarvertrag berechnet und Ihrer Krankenkasse direkt in Rechnung gestellt. Sie haben gesetzlichen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten. Ich übernehme für Sie alle Abrechnungs- und Inkassoformalitäten. Es gab mit der Honorarzahlung bisher keinerlei Probleme.

Bei Schwangeren, die privat versichert sind läuft die Abrechnung über den üblichen Liquidationsweg. Neben den Honoraren für die reine Arbeitsleistung fallen im Rahmen der Praxisgeburt eine Reihe von weiteren Kosten an. Es handelt sich dabei um Aufwendungen für Raummiete, Hygiene, Heizung, Wäsche, Energie, Wasser, Verwaltung etc. Diese Kosten werden durch die gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des „Ergänzungsvertrages nach § 134a SGB V über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen“ vollständig übernommen. Auch im Falle einer Verlegung von Mutter oder Kind in ein Krankenhaus fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Mitglieder privater Krankenversicherungen sollten unter Verweis auf den o.g. Vertrag vorab eine analoge Kostenübernahme beantragen. Formal schließen sie eine private Vereinbarung mit dem Geburtshaus ab und müssen den Betrag unabhängig von einer späteren Kostenübernahme vorab bezahlen (diese Vorauszahlung kann entfallen, wenn Sie eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung Ihrer Versicherung vorlegen können).

Die privaten Krankenversicherungen handhaben die Kostenübernahme entsprechend des von Ihnen gewählten Tarifes. Beamte haben in der Regel keine Probleme mit der Kostenübernahme des privaten Versicherungsanteils, müssen jedoch bisher immer erfolglos um die Kostenübernahme des Beihilfeanteils kämpfen.

Neben den Betriebskosten fallen Aufwendungen zur Absicherung der Rufbereitschaft an. Diese Kosten in Höhe von 250 € stelle ich Ihnen ebenfalls in Rechnung. Sie zahlen diesen Betrag im Rahmen des Vorgespräches. Zumeist übernehmen die Krankenkassen die Pauschale, eine Nachfrage bzgl. der Übernahme der Rufbereitschaftskosten bei Ihrer Krankenkasse könnte sich eventuell lohnen.

Die Kosten der Nachbetreuung im Wochenbett werden wiederum vollständig von Ihrer Krankenkasse getragen. Ich rechne diese Kosten direkt mit der Kasse ab.

Auch die angebotenen Rückbildungskurse werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt.

Die Informationen dieses Textes dienen als Anregung für das persönliche Gespräch. Ich bin stets offen für Ihre Fragen, aufgeschlossen gegenüber Ihrer Kritik, dankbar für jeden nützlichen Hinweis. Und natürlich freuen ich mich, wenn Sie sich einfach hier wohl fühlen und wenn ich gemeinsam mit Ihnen eine schöne, problemlose und glückliche Geburt erleben darf.

Hanna Ojus